Zitat von mühe1 im Beitrag #75Es ist schließlich auch kein Aushängeschild für so ein Unternehmen, wenn jemand acht Jahre Kunde ist und immer noch Single.
Vielleicht hat @blackolive die Partnerbörse ja vergessen, weil sie eine tollen Partner gefunden hat. Aber gut, dass muss sie ja der Partnervermittlung nicht sagen ...
Ich finde, "pacta sunt servanda" in diesem Zusammenhang etwas zu einfach. Die Gesetzesänderung zeigt doch, dass der Gesetzgeber da durchaus ein Ungleichgewicht zwischen den Parteien solcher Verträge festgestellt hat, völlig zu recht. Ich habe gerade mal die AGB von Parship angesehen (als Beispiel), da steht jetzt, dass man die Premiumverträge mit Montatsfrist kündigen kann und dass es einen Button auf der Website gibt, mit dem man das machen kann. Zu beiden Dingen musste der Gesetzgeber die Firma zwingen. Vorher haben sie schön damit gerechnet, dass die Leute die Frist verpassen, bzw. es nicht auf die Platte bringen, ein Fax oder ein Einschreiben mit der Kündigung zu schicken. (Über den Kundenbereich im Internet ging das früher ja nicht.) Wohingegen es selbstverständlich möglich war, den Vertrag per Internet abzuschließen. Und sowas ist einfach schief.
Die TE hat nichts dazu geschrieben, welche Plattform das ist und ob es da einfach oder schwierig ist, zu kündigen. Ist auch egal. Das Urteil hätte ihr hier nur insoweit genutzt, dass sie nach Ablauf des ersten Jahres zügiger hätte kündigen können. Hilft aber nicht weiter, wenn man eben gar nicht kündigt.